Konkret geht es bei der neuen COVID-19 Investitionsprämie für Unternehmen um die Schaffung eines Anreizes für Unternehmen, in und nach der COVID-19 Krise in das Anlagevermögen zu investieren. Damit möchte die Bundesregierung der zögerlichen Investitionsbereitschaft der österreichischen Unternehmen entgegenwirken.
Die Förderung in Form eines Zuschusses gewährt. Das Gesamtfördervolumen wird 1 Millarde Euro betragen. Die Abwicklung soll über die AWS, die Förderbank des Bundes, erfolgen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Die Förderung kann von bestehenden und neu gegründeten Unternehmen jeder Größe aus allen Brachen beantragt werden.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Investitionsprämie beträgt 7% der Neuinvestitionen. Investitionen im Bereich Digitalsierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life-Science werden sogar mit 14% gefördert.
Die Förderung kann zwischen dem 1. September 2020 und dem 28. Februar 2021 beantragt werden. Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 gesetzt werden.
***UPDATE: Am 19.4.21 wurde beschlossen, die Investitionsprämie auf 5 Mrd. Euro aufzustocken. Damit sollten bald wieder Anträge möglich sein. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden.***
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des AWS.