Supportleistungen der web-crossing GmbH
Support-E-Mail-Adresse: support@web-crossing.com
Telefonische Erreichbarkeit: +43 512 206567
Notfall-Hotline (außerhalb der Geschäftszeiten): +43 512 206567 914
Geschäftszeiten:
- Montag bis Freitag: 08:00 bis 17:00 Uhr
- Am Wochenende sowie an Sonn- und Feiertagen werden normale Supportanfragen und Tickets am nächsten Arbeitstag bearbeitet.
Wir sind stets bemüht, Ihre Anfragen und Tickets schnellstmöglich zu bearbeiten. Die Bearbeitung erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit.
Rechenzentrum, Server- & Hostingstörungen:
Für alle Kunden bieten wir eine 24/7-Hotline zur Meldung von Störungen im Bereich des Rechenzentrums sowie Server- und Hostingdiensten. Die Störungsaufnahme erfolgt telefonisch; nach einer Ansage können Sie Ihre Störung melden. Bitte geben Sie die Störung so detailliert wie möglich an. Bei Störungen, die auf Fehler in unserem Serverbetrieb zurückzuführen sind, werden keine Kosten erhoben.
Wichtige Informationen, die bei der Störungsmeldung erforderlich sind:
- Was ist gestört?
- Genaue Fehlerbeschreibung
- Wer ist Ansprechpartner?
- Rückrufnummer und E-Mail-Adresse
Softwarefehler/Websitefehler: Grundsätzlich bieten wir keinen garantierten Support außerhalb der Geschäftszeiten für Programmierleistungen an. Sie können uns jedoch gerne über die Supporthotline kontaktieren. Wir werden uns bemühen, das Problem, soweit möglich, zu lösen oder den zuständigen Entwickler zu erreichen.
Systembetreuung / IT-Störungen: Sollten Sie eine Störung in Ihrer IT-Infrastruktur feststellen und über einen Wartungs- oder Supportvertrag mit Notfalldienst bei uns verfügen, können Sie ebenfalls unsere Hotline nutzen. Die reguläre Reaktionszeit beträgt in diesen Fällen 3 Stunden. Die Kosten für den Notfalldienst belaufen sich auf 160,- Euro netto pro Stunde.
Kunden mit bestehenden Serviceverträgen: Für Kunden mit Serviceverträgen gelten die individuell vereinbarten Service Level Agreements (SLA). Diese regeln die Reaktions- und Bearbeitungszeiten entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen.
Sonstiges: Die Reaktionszeit bezieht sich auf den Zeitraum, in dem mit der Störungsbehebung begonnen wird. Eine festgelegte Zeit für die vollständige Störungsbehebung kann nicht garantiert werden und wird nicht vertraglich zugesichert.