Verstößt Google Analytics gegen die DSGVO?

Informationen zum neuesten Entscheid der österreichischen Datenschutzbehörde und wie Websitebetreiber jetzt vorgehen sollten.

Die Österreichische Datenschutzbehörde (DSB) hat aufgrund einer Musterbeschwerde einen Bescheid erlassen, dass die Einbindung von Google Analytics auf Webseiten gegen die Datenschutzverordnung verstößt. 

Die aktuelle Berichterstattung dazu sorgt für große Aufregung bei Website-Betreibern. Was in dieser Berichterstattung jedoch oft unerwähnt bleibt - im konkreten Fall hatte die Einbindung von Google Analytics einige schwerwiegende Mängel. So wurde die IP-Adresse der User nicht anonymisiert und es wurde auch keine explizite Einwilligung zur Datenverarbeitung (Cookie-Opt-In) eingeholt. 

Für eine nach jetzigen Stand datenschutzkonforme Implementierung von Google Analytics sind folgende Maßnahmen erforderlich: 

  • Anonymisierung der IP-Adresse (anonymizeIP)
  • Einholung der Einwilligung (Cookie-Opt-In)
  • Hinweis auf Google Analytics und die damit verbundene mögliche Datenübermittlung in Drittstaaten in der Datenschutzerklärung

Sind diese Anforderungen erfüllt, besteht kein Grund jetzt übereilt zu handeln. Eine sofortige Entfernung von Google Analytics erachten wir als nicht notwendig. 

Allerdings wird es hier zukünftig noch zu weiteren Prüfungen und auch Urteilen kommen. Es macht also Sinn, sich bereits jetzt um Alternativen zu Google Analytics zu kümmern.

Ein geeignetes Tool hierfür ist Matomo. Matomo kann auf einem eigenen Server installiert werden. Die Nutzungsdaten werden also nicht an Drittanbieter weitergegeben. Zudem lässt sich Matomo cookieless einsetzen. Die Nutzerzahlen werden somit im Gegensatz zur Cookie-Opt-In-Lösung mit Analytics vollständig erhoben. Es gibt keine Datenverluste. Beide Systeme können auch parallel eingesetzt werden, was einen späteren Umstieg erleichtert, sollte Google Analytics definitiv entfernt werden müssen. 

Sie haben Fragen zur Einbindung von Google Analytics auf Ihrer Website oder der Einrichtung von Matomo? Wir unterstützen Sie gerne - kontaktieren Sie uns!

Weiter Informationen zum aktuellen Urteil finden Sie auf noby.eu.

+43 512 20 65 67