Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BaFG) in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen Online-Shops die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen. Das neue Gesetz basiert auf dem European Accessibility Act (EAA) der EU. Der EAA setzt sich dafür ein, Grundrechte von Menschen mit Behinderungen auch im digitalen Bereich zu stärken und eine Ungleichbehandlung zu verhindern.
Für wen gilt diese Regelung?
Grundsätzlich gilt die Verordnung für alle Onlineshops, die sich an Endverbraucher richten; sogenannte B2C-Shops also. Shops, die sich ausschließlich an Unternehmer richten sind von der Regelung ausgenommen, insofern sich eindeutig erkennen lässt, dass es sich um sogenannte B2B-Shops handelt.
Für B2C-Shops gilt jedoch eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen. Als Kleinstunternehmen im Sinne des BFSG gilt, wer weniger als 10 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz von maximal 2 Millionen Euro erzielt.
Zudem können nach Einzelfall-Prüfung Ausnahmen gewährt werden, wenn die Umsetzung der Richtline zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde.
Mit welchen Strafen ist zu rechnen?
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften sind Bußgelder in der Höhe von bis zu Euro 100.000,- vorgesehen. Zusätzlich können Verstöße gegen das BFSG auch aus Verstoß gegen das UWG (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb) gewertet werden, und somit zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen.
Welche Schritte sind notwendig, um Online-Shops barrierefrei zu gestalten?
Grundsätzlich müssen die Standards gemäß WCAG AA eingehalten werden. Diese Standards basieren auf den vier Prinzipien Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.
Konkret betrifft dies Maßnahmen wie:
- Zoombare Schriften
- Ausreichende Kontraste
- Bedienung mit der Tastatur muss möglich sein
- Buttons, Schaltflächen, Links, Titel, Bilder müssen erklärend sein
- und vieles andere mehr
Hier gibt es weiterführende Infos zum Thema Barrierefreiheit.
Welchen Nutzen bringt ein barrierefreier Onlineshop?
Von einem barrierefreien Onlineshop profitieren nicht nur Nutzerinnen und Nutzer mit Behinderungen, auch für den Shopbetreiber bringt Barrierefreiheit einige Vorteile, da die Qualität des Shops insgesamt gesteigert wird.
- Ausweitung der Nutzergruppe
- Positive Effekte auf SEO und dadurch auf die Sichtbarkeit in den Suchmaschinen
- Bessere Usability auch für User ohne Behinderungen
- Höhere Conersionraten durch bessere Usability
Wir empfehlen Shop-Betreibern, sich möglichst frühzeitig mit dem Thema Barrierefreiheit auseinanderzusetzen. Wir beraten Sie gerne hinsichtlich der erforderlichen Schritte und Möglichkeiten und finden die passende Lösung für Ihren Onlinshop. Sprechen Sie uns an!
Update: März 2024