Neue Geoblocking-Verordnung der EU

Was E-Commerce Unternehmer ab dem 3. Dezember 2018 beachten müssen.

Auf dem Weg zu einem einheitlichen digitalen EU-Binnenmarkt tritt nach der Datenschutzgrundverordnung nun bald eine weitere Verordnung in Kraft. Die Geoblocking-Verordnung wurde im Februar dieses Jahres von der EU verabschiedet und gilt ab dem 3. Dezember 2018

Mittels Geoblocking werden digitale Inhalte regional unterschiedlich ausgeliefert, und in manchen Fällen sogar ganz gesperrt. Sie alle kennen Meldungen wie "Dieser Inhalt steht in Ihrem Land nicht zur Verfügung.", zum Beispiel bei Musik, Filmen und Fernsehsendungen. Doch auch im E-Commerce ist Geoblocking eine häufig eingesetzte Technik. So werden Waren nicht in allen Ländern grenzüberschreitend oder zu verschiedenen Preisen verkauft. Diese Einschränkungen erfolgen aufgrund von Daten wie Adressen, Kreditkartendaten oder auch IP-Adressen.  

Was sollten E-Commerce Unternehmer jetzt beachten? 

Händler müssen ab dem 3. Dezember 2018 die EU als einem Markt behandeln. Liefergebiete müssen klar definiert werden. Die Regeln der Geoblocking-Verordnung müssen eingehalten werden. 
Diese betrifft vor allem folgende Punkte: 

AGB & Zahlungsbedingungen
Unterschiedliche Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Grundlage der Geodaten sind nicht erlaubt. Für E-Commerce-Händler heißt das, dass den Kunden in nicht belieferten Ländern, die Möglichkeit zur Abholung der Waren in einem belieferten Land eingeräumt werden muss. Der Händler ist jedoch nach wie vor nicht dazu verpflichtet, alle EU-Mitgliedsstaaten zu beliefern. Die Zahlungsbedingungen dürfen nicht auf der Basis von Nationalität oder Wohnsitz des Kunden unterschiedlich sein.

Geo-Informationen
Geoblocking zur Verweigerung des Zugangs zu Webseiten und Apps, bzw. Weiterleitung auf lokale Versionen der Website, ist ab dem 3. Dezember 2018 untersagt. Der User darf selbst darüber bestimmen, welche regionale Webseite er besuchen möchte. Dieses Recht darf dabei nicht aufgrund von IP-Adresse, Nationalität oder Wohnsitz eingeschränkt werden. 

E-Commerce Unternehmer in der EU sollten sich also zeitnah mit diesen Änderungen befassen und entsprechende Anpassungen vorbereiten. 

Weitere Infos zur neuen Geoblocking-Verordnung finden Sie hier:
https://eur-lex.europa.eu/content/news/geo-blocking-regulation-enters-into-force.html?locale=de 
https://www.wko.at/branchen/handel/geoblocking-verordnung.html 
Leitfaden zur Geoblocking-Verordnung des Handelsverbands

+43 512 206567 914