Wie wir bereits in unserem Beitrag über die verpflichtende Barrierefreiheit für Online-Shops berichtet haben, tritt mit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Neben reinen Onlineshops sind auch Anbieter folgender Leistungen betroffen:
- Hotel- und Reiseportale, auf denen Buchungen getätigt werden können
- Online-Termin-Buchungs-Tools (auch wenn die Dienstleistung als solche nicht unter das BaFG fallen würde wie etwa Tourismusbetriebe, die ihre Dienstleistung (Hotelzimmer) direkt online verkaufen)
- Verlage, welche digitale Publikationen anbieten
- Webseiten, auf denen digitale Mitgliedschaften und Abonnements abgeschlossen werden können
Ausnahmeregeln gibt es für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro.
Detaillierte Informationen zu den Regeln und Ausnahmen finden Sie auf der Website der WKO.
Mit rechtlichen Fragen wenden Sie sich am besten direkt an Ihre gesetzliche Interessensvertretung. Für allgemeine Fragen zur Barrierefreiheit stehen wir gerne zur Verfügung!