Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer eine eigene Website betreibt, muss zahlreiche Dinge beachten, um rechtliche Verstöße und damit verbundene teure Abmahnungen zu verhindern.
Impressum
Fehlendes Impressum auf der Webseite
Für kommerzielle Websites besteht eine Impressumspflicht. Im Impressum müssen alle Pflichtangaben enthalten sein und es muss auf der Website (Desktop & Mobil) gut erreichbar sein. Diese Impressumspflicht gilt auch für temporäre Landingpages, wie etwa Coming-Soon-Seiten.
Fehlendes Impressum bei Auftritten auf Internet-Plattformen
Auch für Unternehmensauftritte auf Internet-Plattformen Dritter (Facebook, Amazon...) besteht eine Impressumspflicht.
Steuernummer statt UID
Die Angabe der UID im Impressum ist verpflichtend. Oft wird statt der UID jedoch die Steuernummer angegeben, was nicht korrekt ist.
Fehlende Angabe der Vertretungsberechtigten
Im Impressum müssen die vertretungsberechtigten Personen (Vorstände, Geschäftsführer...) namentlich angegeben sein.
Informationen zu Pflichtangaben im Impressum gibt es auf der Seite der WKO.
Datenschutz
Fehlende Datenschutzerklärung
Jede kommerzielle Website braucht eine Datenschutzerklärung. Diese Datenschutzerklärung muss - genauso wie das Impressum - auf der Seite leicht zu finden sein. Am besten eignet sich dafür ein Link im Footerbereich. Die Datenschutzerklärung im Impressum mit darzustellen ist nicht ausreichend.
Fehlende Datenschutzinformationen
Informieren Sie in der Datenschutzinformation Ihre User darüber, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und verarbeitet werden. Zudem muss die Rechtsgrundlage, auf deren Basis die Daten erhoben werden, angegeben sein. Informieren Sie Ihre User auch über Rechte auf Auskunft, Löschung, usw.
Im Netz sind verschiedene Datenschutzgeneratoren verfügbar, mit deren Hilfe sich Datenschutzerklärungen generieren lassen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, lässt das von einem Anwalt oder einer Anwältin erledigen.
Cookies
Fehlendes Cookie-Banner / kein Cookie-Opt-In
Zum Setzen nicht notwendiger Cookies muss die Zustimmung der User eingeholt werden, und zwar bevor solche Cookies gesetzt werden. Ein reiner Hinweis, dass Cookies verwendet werden, ist nicht ausreichend. Ebenso müssen Cookies klar definiert werden (Statistik, Tracking...).
Cookie-Banner überlagert wichtige Pflichtinformationen
Cookie-Banner, die nur aufgrund eines Klicks verschwinden, dürfen nicht die Links zum Impressum und den Datenschutzhinweisen überlagern. Diese Pflichtinformationen müssen stets frei zugänglich sein.
Urheberrecht
Kopieren von fremden Inhalten
Übernehmen Sie keine Inhalte von anderen Webseiten. Das ist verboten und Sie riskieren eine Abmahnung. Das gilt auch für Bilder aus der Google Bilder-Suche. Zudem ist der Nutzen von fremden Inhalten auf der eigenen Seite gering, da Google dies als Duplicate Content erkennt.
Urheberrechtswidrige Verwendung von Bildmaterial
Auch bei eigenem Bildmaterial muss sichergestellt werden, dass dieses auch online verwendet werden darf. Am besten vereinbaren Sie mit dem Fotografen / der Fotografin eine Nutzung für Off- und Onlinenutzung.
Bei Stockfotos achten Sie auf die Lizenzmodelle.
Copyright-Angaben
Je nach Nutzungslizenz ist es notwendig, die Copyright-Angaben ersichtlich zu machen. Es gibt verschiedene Vorgaben - Nennung im Impressum, Abbildung direkt beim Foto, Verlinkung - die unbedingt eingehalten werden müssen.
Bilder von Veranstaltungen, Kundenevents
Bilder von Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer und Teilnehmerinnen gut erkennbar sind, sollten nicht ohne vorherige Zustimmung online gestellt werden. Am besten holen Sie sich die Genehmigung schon vorab schriftlich ein.
Das gleiche gilt für Bilder von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen.
Bewertungen
Vorsicht sollte man auch beim Thema "Bewertungen" walten lassen. Positive Selbstbewertungen sind unbedingt zu vermeiden. Das gilt als unzulässige Schleichwerbung. Ebenso dürfen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht dazu motiviert werden, das eigene Unternehmen positiv zu bewerten.
Auch im Umgang mit negativen Bewertungen in Netz ist Fingerspitzengefühl angesagt. Unzulässig, und damit gerichtlich klagbar, sind nur Beileidigungen und unrichtige Tatsachenbehauptungen.